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Verpflichtende Gehaltsangaben im Inserat - neu ab 1.März

Ab 1. März gitb es eine gravierende Neuerung im österreichischen Stellenmarkt: Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitgeber verpflichtet, Gehaltsinformationen im Inserat anzugeben!

Eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreibt nun zwingend ab 01.03.2011 vor, dass  der kollektivvertraglich geregelten Mindest- Lohn (-Gehalt) und eine eventuelle Überzahlung angegeben werden müssen. Nach einer Übergangsfrist können ab 2012 auch Strafen verhängt werden, sollte gegen diesen Passus verstoßen.

Folgende Alternativen sind möglich:

Angabe der Entlohnung laut Kollektivvertrag:

"Das kollektivvertragliche- Mindestgrundgehalt beträgt für diese Position EUR 1.500,- (Bereitschaft zur KV-Überzahlung vorhanden)".

Angaben eines Gehaltsrahmen:

„Das Bruttogehalt liegt zwischen 1800 und 2200 EUR je nach Qualifikation."

Angabe eines Fixgehaltes:

"Diese Position ist mit einem Jahresbrutto von EUR 50.000,- dotiert."

Nachdem die Angabe des Gehaltes in Inseraten in Österreich bis jetzt absolut unüblich war, kommt hier einiges Neues auf uns zu!

Die neuen Vorschriften werfen einige grundsätzliche Fragen auf. Gleich umstellen oder abwarten? Wie werden die Bewerber darauf reagieren? Welche Form der Angabe für welche Position? Nach unserer langjährigen Erfahrung mit Stelleninseraten empfehlen wir , diese Änderung auf keinen Fall zu unterschätzen!

Wir analysieren Ihre Situation gerne mit Ihnen und erarbeiten eine passende Strategie für Ihr Unternehmen und Ihre Gehaltsstrukturen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin. Wir sorgen dafür, dass Sie weiterhin erfolgreich inserieren – am Puls des Arbeitsmarktes!